Minijob im Haushalt
Haushaltsnahe Minijobs sind besonders beliebt und bieten sowohl Arbeitgebern als auch Beschäftigten klare Vorteile. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren ist der bürokratische Aufwand für Privatpersonen sehr gering.
Typische Tätigkeiten
- Reinigung: Wohnungsreinigung, Fensterputzen, Treppenhaus.
- Gartenarbeit: Rasenmähen, Hecke schneiden, Schneeräumen im Winter.
- Kinderbetreuung: Babysitting, Abholen vom Kindergarten oder aus der Schule.
- Pflegehilfe: Begleitung und alltagspraktische Unterstützung.
- Einkaufen & Botengänge: Besorgungen, Apothekengang, Paketannahme.
Das Haushaltsscheckverfahren
Für haushaltsnahe Minijobs gibt es das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale. Private Arbeitgeber melden ihren Minijobber einfach online an und zahlen pauschal 14,94 % des Lohns an Sozialabgaben – unkompliziert per SEPA-Lastschrift.
Vorteile für beide Seiten
Beschäftigte im Haushalt sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und erwerben Rentenanwartschaften. Arbeitgeber profitieren von der steuerlichen Absetzbarkeit der Lohnkosten von bis zu 510 Euro pro Jahr.