Die Minijob-Grenze: Aktuelle Werte und Berechnung
Um als Minijobverhältnis zu gelten, darf der monatliche Verdienst eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Seit dem 1. Januar 2026 liegt diese gesetzliche Verdienstgrenze bei 603 Euro pro Monat.
Wie berechnet sich diese Grenze?
Die Verdienstgrenze ist an den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Die Berechnungsgrundlage geht von einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden aus. Steigt der Mindestlohn, wird entsprechend auch die Verdienstgrenze für Minijobs nach oben angepasst.
Was passiert bei einem Überschreiten der Grenze?
Wird die Obergrenze von 603 Euro regelmäßig überschritten, handelt es sich arbeitsrechtlich nicht mehr um einen Minijob. Das Beschäftigungsverhältnis wird dann regulär steuer- und sozialversicherungspflichtig (häufig als sogenannter "Midijob" bezeichnet).
Ein unvorhersehbares und gelegentliches Überschreiten dieser Grenze ist gesetzlich geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. In der Praxis ist dies bis zu zwei Monate innerhalb eines Zeitjahres zulässig, beispielsweise wenn kurzfristig für erkranktes Personal eingesprungen werden muss.