Häufige Fragen (FAQ)
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Minijobs und die Nutzung von onlymini – klar erklärt, ohne unnötigen Fachjargon.
Über onlymini
Was ist onlymini?
onlymini ist ein Jobportal, das sich ausschließlich auf Minijobs in Deutschland konzentriert. Du findest hier Stellenangebote mit transparenten Angaben zu Stundenlohn, Arbeitszeit und Einsatzort – ohne Umwege.
Arbeitgeber – ob Unternehmen oder Privathaushalt – können Inserate schalten, um gezielt Bewerberinnen und Bewerber für geringfügige Beschäftigungen zu finden.
Für wen ist onlymini gedacht?
onlymini richtet sich an drei Gruppen:
Jobsuchende – Menschen, die einen Minijob suchen und passende Stellen in ihrer Nähe finden möchten.
Unternehmen (onlymini Business) – Arbeitgeber, die Minijobber für ihren Betrieb suchen und Inserate schalten wollen.
Privathaushalte (onlymini Private) – Privatpersonen, die z. B. eine Haushaltshilfe, Gartenhilfe oder Betreuung suchen.
Kostet die Nutzung von onlymini etwas?
Für Bewerberinnen und Bewerber ist die Nutzung vollständig kostenlos – Profil anlegen, Inserate durchsuchen und bewerben ist gebührenfrei.
Arbeitgeber zahlen für das Schalten von Inseraten. Es stehen verschiedene Pakete zur Auswahl, die sich in Laufzeit und Sichtbarkeit unterscheiden.
Minijob-Grundlagen
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung im Sinne von § 8 SGB IV. Das bedeutet: Es handelt sich um ein echtes Arbeitsverhältnis mit Aufgaben, Vergütung und klaren Rechten und Pflichten auf beiden Seiten – kein informeller Gefallen.
Die Besonderheit liegt darin, dass für Minijobs abweichende Regelungen zu Sozialversicherung und Steuern gelten. Minijobs können sowohl in Unternehmen als auch in Privathaushalten ausgeübt werden.
Wie viel darf ich als Minijobber verdienen?
Die gesetzliche Minijob-Grenze liegt aktuell bei 603 EUR im Monatsdurchschnitt (Stand: 01.01.2026). Bis zu dieser Grenze gilt ein Job als geringfügige Beschäftigung.
Die Grenze bezieht sich auf den Durchschnitt über das Beschäftigungsjahr. Gelegentliche Überschreitungen – bis zu zwei Mal pro Jahr und aus unvorhergesehenem Anlass – gefährden den Minijob-Status unter bestimmten Voraussetzungen nicht.
Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?
In der Regel nicht direkt. Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Lohnsteuer von 2 % des Entgelts an das Finanzamt – das geht aus deinem Verdienst nicht hervor, du zahlst also keine Steuer aus eigener Tasche.
Alternativ kann der Minijob individuell nach der Lohnsteuerkarte versteuert werden, wenn das für dich günstiger ist.
Für konkrete steuerliche Fragen zu deinem Einzelfall empfiehlt sich eine Beratung durch die Minijob-Zentrale oder einen Steuerberater.
Habe ich im Minijob Anspruch auf Urlaub?
Ja. Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie alle anderen Arbeitnehmer – geregelt im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Der Anspruch richtet sich nach der Anzahl deiner Arbeitstage pro Woche.
Beispiel: Wer an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf mindestens zehn bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Der Urlaub muss vom Arbeitgeber gewährt und bezahlt werden.
Was passiert, wenn ich als Minijobber krank bin?
Minijobber haben ab dem ersten Krankheitstag Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – für bis zu sechs Wochen. Dieser Anspruch entsteht nach einer Wartezeit von vier Wochen im Beschäftigungsverhältnis (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Du musst deinen Arbeitgeber unverzüglich informieren. Auf Verlangen – spätestens ab dem vierten Krankheitstag – ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, sofern der Arbeitgeber das nicht früher verlangt.
Darf ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Grundsätzlich ja – aber mit einer wichtigen Einschränkung: Die Verdienste aller geringfügigen Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Überschreitet die Gesamtsumme die Minijob-Grenze dauerhaft, verlieren die Jobs ihren Minijob-Status und es entstehen reguläre Sozialversicherungspflichten.
Ausnahme: Ein Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt in der Regel geringfügig – nur dieser eine Nebenjob wird nicht angerechnet.
Jobsuche & Bewerbung
Wie bewerbe ich mich über onlymini auf einen Minijob?
Du registrierst dich kostenlos als Bewerber und legst ein Profil an. Sobald dein Profil vollständig ist, kannst du auf Inserate bewerben – direkt über die Stellenanzeige. Der Arbeitgeber erhält deine Bewerbung und kann darüber mit dir Kontakt aufnehmen.
Ein vollständiges Profil – mit Foto, Angaben zur Verfügbarkeit und einem kurzen Über-mich-Text – erhöht deine Chancen deutlich, von Arbeitgebern gefunden und kontaktiert zu werden.
Was passiert nach meiner Bewerbung?
Der Arbeitgeber sieht deine Bewerbung in seinem Arbeitgeberbereich und kann dich über die Plattform kontaktieren. Du erhältst eine Benachrichtigung, sobald jemand auf deine Bewerbung reagiert.
Wie es danach weitergeht, liegt zwischen dir und dem Arbeitgeber – onlymini unterstützt die Kontaktaufnahme, organisiert aber keine Vorstellungsgespräche.
Was ist die Verifikation und brauche ich sie?
Die Verifikation ist ein freiwilliger Schritt, mit dem du deinem Profil ein Echtheitskennzeichen gibst. Du lädst einmalig ein geeignetes Adressdokument (z. B. eine Versorgerrechnung) hoch, unser Team prüft es und schaltet den Verifiziert-Status frei.
Du kannst onlymini auch ohne Verifikation vollständig nutzen – sie erhöht aber das Vertrauen von Arbeitgebern in dein Profil erheblich.
Muss ich mich registrieren, um Inserate zu sehen?
Nein. Stellenanzeigen auf onlymini sind öffentlich zugänglich – du kannst sie ohne Registrierung durchsuchen und lesen.
Um dich auf eine Stelle zu bewerben oder von Arbeitgebern gefunden zu werden, benötigst du ein kostenloses Konto.
Inserate aufgeben (für Arbeitgeber)
Wie schalte ich ein Minijob-Inserat auf onlymini?
Du registrierst dich als Arbeitgeber, wählst ein passendes Inserat-Paket und erstellst deine Stellenanzeige direkt im Arbeitgeber-Bereich. Alle Stellen müssen der gesetzlichen Minijob-Grenze entsprechen.
Bewerbungen gehen übersichtlich in deinem Arbeitgeberbereich ein und du kannst direkt mit Interessierten in Kontakt treten.
Kann ich als Privathaushalt einen Minijobber über onlymini finden?
Ja. Über onlymini Private können Privatpersonen gezielt Haushaltshilfen, Gartenhelfer oder Betreuungspersonen suchen. Du stellst ein Inserat ein und passende Bewerberinnen und Bewerber können sich melden.
Die rechtliche Anmeldung erfolgt über das Haushaltscheckverfahren der Minijob-Zentrale – wir unterstützen dich dabei mit Informationen und Hinweisen.
Wie melde ich einen Minijobber im Haushalt an?
Die Anmeldung erfolgt über das Haushaltscheckverfahren der Deutschen Rentenversicherung (Minijob-Zentrale). Mit einem einfachen Formular meldest du die Beschäftigung an, und die Beiträge werden automatisch eingezogen.
Als Privathaushalt profitierst du außerdem von einer Steuerermäßigung: Du kannst bis zu 510 EUR pro Jahr direkt von deiner Steuerschuld absetzen.
Konto & Datenschutz
Wie geht onlymini mit meinen Daten um?
Deine Daten werden ausschließlich zur Bereitstellung des Dienstes verarbeitet und nicht ohne deine Einwilligung an Dritte weitergegeben. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der DSGVO.
Alle Details findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Wie kann ich mein Konto löschen?
Du kannst jederzeit die Löschung deines Kontos beantragen – direkt in deinen Kontoeinstellungen unter Konto löschen.
Nach Eingang deines Antrags wird dein Konto und alle damit verbundenen Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Kontakt & Hilfe
Wie erreiche ich onlymini bei weiteren Fragen?
Du erreichst uns über das Kontaktformular auf unserer Kontaktseite. Wir melden uns so schnell wie möglich bei dir.